Abrechnung und Kosten

Ob per Abrechnung über die gesetzliche Krankenversicherung, Kostenübernahme für Privatpatienten oder Selbstzahler – hier erhalten Sie Auskunft bzgl. Abrechnung und Kosten.

Kassenärztliche Abrechnung

Eine Abrechnungsgenehmigung liegt für alle Kassen vor (gesetzliche Krankenversicherung GKV, Ersatzkassen, z.B. Barmer, Techniker etc.). Dazu muss quartalsweise Ihre Versichertenkarte vorliegen. Ein Überweisungsschein vom (Haus-) Arzt ist nicht erforderlich.

Kosten für Privatpatienten

Bei Privatversicherten ist eine Kostenübernahme für psychotherapeutische Leistungen abhängig von Ihrem individuellen Versicherungsvertrag. Die genauen Konditionen können Sie bei Bedarf vor Beginn der Psychotherapie bei Ihrer Versicherung und ggf. anderen Kostenerbringern (z.B. Beihilfe) erfragen. Privatpatienten schließen vor Therapiebeginn einen Behandlungsvertrag mit mir. Meine Leistungen berechnen sich dabei nach der GOP (Gebührenordnung für Psychotherapeuten).

Selbstzahler

Die Kosten berechnen sich ebenfalls nach der GOP (Gebührenordnung für Psychotherapeuten). Falls Sie andere Leistungen in Anspruch nehmen wollen als Psychotherapie, erfragen Sie bitte ein Angebot.

Paartherapie

Die Kostenübernahme einer Paartherapie werden nur in Ausnahmefällen von den Kassen bezahlt. Erfragen Sie hierzu bitte ein Angebot für einen Behandlungsvertrag.

Ausfallhonorar bei abgesagten oder versäumten Terminen:

Vereinbarte Termine, die nicht mindestens 3 Werktage (Mo bis Fr) vorher abgesagt werden, müssen privat in Rechnung gestellt werden. Bsp.: Der vereinbarte Termin ist Mo 9 Uhr. Die letzte Möglichkeit zur kostenfreien Therapieabsage ist Mi 9 Uhr.